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Lebenslange Sperre nach feigem Angriff!
Die unvorstellbar grausamen Vorkommnisse beim Spiel unserer Reserve am 27. September gegen SG Gronau III wurden nun vor der Kreisspruchkammer verhandelt.
Lebenslange Sperre nach Attacke auf SchiedsrichterVreden/Gronau
(wl) - Sedat S. darf nie wieder Fußballspielen - zumindest nicht in
einem Verein. Der Kicker des C-Liga-Teams von SG Gronau III ist von der
Spruchkammer des Fußballkreises Ahaus/Coesfeld zu einer lebenslangen
Sperre verurteilt worden, nachdem er in einem Spiel den Schiedsrichter
mit Fußtritten ins Gesicht schwer verletzt haben soll.
"Erstmals
mussten wir ein solch drastisches Strafmaß wählen. Aber: Die
Brutalität, mit der der SG-Spieler nach Zeugenaussagen ganz gezielt
vorgegangen war, ließ ein anderes Urteil gar nicht zu", begründete
Spruchkammer-Vorsitzender Willi Bösing den Gerichts-Spruch. Das
Sportgericht sah es als erwiesen an, dass S. am 27. September nach nur
vier Minuten des Spiels den Schiedsrichter Derbort mit gezielten
Fußtritten an den Kopf schwer verletzt hatte.
Der hatte nach
eigener Aussage bereits nach wenigen Minuten einen Foulelfmeter gegen
SG III geben müssen, den GW II aber verschossen hatte. Die Proteste der
Gronauer, die in Anfeindungen gipfelten, endeten nicht: Der
Unparteiische sei dann herum gerissen worden, ehe ihn ein Faustschlag
ins Gesicht getroffen hätte. Anschließend habe er am Boden liegend
mehrere Fußtritte ins Gesicht erhalten - an die Täter allerdings könne
er sich nicht erinnern, erklärte er in der Sitzung.
Brutalität ließ den Spielertrainer erstarrenDies
konnte allerdings GW Lüntens Spielertrainer Rainer Hoffschlag: "Der
Spieler mit der Nummer acht hat den Schiedsrichter gezielt ins Gesicht
getreten. Selbst als wir ihn weggezogen hatten, riss er sich wieder los
und trat erneut mit voller Wucht zu." Eine solch gezielte Brutalität
habe ihn und die Umstehenden regelrecht erstarren lassen, bemerkte er
weiter.
Wenig später habe er mit einigen Mitspielern den
Schiedsrichter in die Kabine geleitet und dort die Tür gegen weitere
Übergriffe gesichert. "Draußen waren einige Tumulte zu hören, weil sich
einige Gronauer Spieler immer noch nivcht beruhigen konnten." Derweil
wurde die Polizei alarmiert. Sieben Beamte nahmen dann erste
Zeugenaussagen auf und leiteten ein Verfahren gegen den tretenden
SG-Fußballer ein.
Entschuldigungsschreiben war eine SchutzbehauptungEine
Nachfrage von Thomas Reis, Geschäftsführer der SG Gronau, ob der
Unparteiische bei seinen ersten Entscheidungen einen SG-Spieler
beleidigt haben könnte, wies der Unparteiische energisch zurück. Auch
legte Derbort ein "Entschuldigungsschreiben" des Täters vor, worin
dieser "starken Alkohol-Konsum" für die Ausraster verantwortlich machen
wollte. Dies aber glaubte das Sportgericht nicht, sondern wertete es
als "Schutz-Behauptung".
Um den Fußballer allerdings überhaupt
verurteilen zu können, war ein geschickter Schachzug des Sportgerichts
nötig: SG Gronau hatte den Fußballer unmittelbar nach dessen Tat aus
dem Verein ausgeschlossen und sogar die dritte Mannschaft vom
Spielbetrieb abgemeldet.
Vereinsausschluss war nicht gültigDen
Vereins-Ausschluss aber zweifelte die Kreisspruchkammer an: "Der
Nachweis des wirksamen Ausschlusses des Spielers Sedat S. ist bisher
nicht geführt worden: Laut Vereinssatzung müssen eine bestimmte Anzahl
von Vorstandsmitgliedern dem Ausschluss zustimmen. Das muss dann auch
schriftlich festgehalten werden", klärte Bösing auf. Und da die SG
Gronau dies nicht vorlegen konnte, konnte verhandelt werden - auch in
Abwesenheit des Angeklagten.
Ferner behielt sich die
Spruchkammer vor, gegen andere Spieler ein weiteres Verfahren zu
eröffnen, falls bekannt werde, dass weitere Spieler beteiligt gewesen
seien.
Freitag, 23. Oktober 2009 | Bernhard Mathmann, Münstersche Zeitung
Das KSK-Urteil vom 22.10.2009:
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