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Komödienstadl in Ottenstein!

Für Lacher auf der einen und Unmut auf der anderen Seite sorgte der Unparteiische mit seinem Pfiff des Tages. GWL2 verlor eine niveauarme Partie beim FC Ottenstein III aufgrund eines regeltechnischen Fehlers des Schiedsrichters mit 0:1.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legt der SV Grün-Weiß Lünten 1930 e.V. gem. § 47 Abs. 2 RuVo Einspruch gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der Kreisliga C zwischen dem FC Ottenstein III und GW Lünten II (1:0) am Sonntag, dem 6. November 2011 ein. Grund für diesen Einspruch ist ein Regelverstoß des Schiedsrichters  vor dem Treffer zum 1:0, der die Spielwertung als verloren beeinflusst hat.

Folgender Sachverhalt hat sich zugetragen: Eine verunglückte Flanke der Heimmannschaft landete auf dem Tornetz des Lüntener Gehäuses. Torhüter Patrick Beuting bugsierte den Ball mit der Hand vom Tornetz über die Latte zurück ins Spielfeld, um das Spiel mit einem Abstoß fortzusetzen. Der Ball landete direkt vor einem Ottensteiner Angreifer, der den Ball mit dem Rücken zum Tor mit der Hacke über die Linie drückte. Der Schiedsrichter entschied auf Tor. Auf Nachfrage nach Spielende äußerte sich der Unparteiische wie folgt: „Das Tornetz gehört zum Spielfeld, somit war der Ball nicht im Aus und ich habe weiterspielen lassen“. Hierbei handelt es sich also nicht um eine Tatsachenentscheidung, sondern eindeutig um einen regeltechnischen Fehler des Spielleiters. Die logische Konsequenz muss aus unserer Sicht eine Neuansetzung der Partie sein.

Ich darf Sie freundlichen bitten unseren Einspruch zu prüfen und die erforderlichen Schritte einzuleiten. Als Zeugen möchten  wir  Patrick Beuting  als beteiligten Torhüter und  Rainer Hoffschlag als verantwortlichen Trainer unserer 2. Mannschaft benennen. Sollten weitere Zeugen nötig sein, so können wir Ihnen diese gerne benennen.

In Erwartung Ihrer sportlichen Entscheidung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Nach Absprache zwischen Vorstand und Mannschaftsverantwortlichen sind wir zu dem Schluß gekommen, den oben formulierten und aus unserer Sicht durchaus berechtigten Einspruch nicht an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. Zu enttäuschend war der sportliche Auftritt unserer 2. Mannschaft am gestrigen Sonntag im Kellerduell beim FC Ottenstein. Die gezeigte Leistung rechtfertigt eine 2. Chance in Form eines etwaigen Wiederholungsspiels nicht. Dennoch sei der Unmut über die Entscheidungen des Unparteiischen hier nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht.


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